Privatgutachten in Zivilsachen
Der gerichtlich beeidete Sachverständige Dipl.-Ing. Roland POPP erstellt für Gerichtsverfahren in Zivilsachen als Privatgutachter objektiv, unabhängig und unparteilich Befund und Gutachten.
Befund und Gutachten im Auftrag der Parteien
Im Auftrag der Gerichtsparteien erstellt der Sachverständige Dipl.-Ing. Roland POPP Befund und Gutachten für die Fachbereiche Bauwesen und Immobilien zur Lösung folgender Aufgaben:
- Prüfung der Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens
- Privatgutachten als technische Grundlage und sachkundiger Beweis für eine Klage
- Überprüfung des Gutachtens des gerichtlich bestellten Sachverständigen
- Vorbereitung der Befragung des Gerichtssachverständigen
Bedeutung von Privatgutachten in Zivilsachen
Privatgutachten werden im Auftrag einer Partei erstellt und haben für gerichtliche Verfahren eine erhebliche Bedeutung. Der vom Gericht bestellte Sachverständige beeinflusst mit seinem Auftreten und seiner Sachkunde nicht nur den Verfahrensablauf, sondern ist mit seinen gutachterlichen Ausführungen zumeist auch prozessentscheidend.
Der Auftrag zur Ausarbeitung eines Privatgutachtens ist für die Parteien in einem Zivilverfahren der einzige zielführende Weg, eine inhaltliche Überprüfung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens durchzuführen.