Sachverständiger in Schiedsverfahren

Besonders in der Bau- und Immobilienwirtschaft werden bei Großverfahren, bei hohen Streitwerten oder komplizierten Fachfragen, die Vorteile eines Schiedsverfahrens gerne von den Parteien wahrgenommen. Auf diese Weise erfolgt für die Streitparteien eine zeitnahe und endgültige Entscheidung des Schiedsgerichts durch deren Schiedsspruch.

 

Schiedsgerichtliche Verfahren

Zivilrechtliche Streitigkeiten werden zunehmend durch eine Vereinbarung der Parteien den staatlichen Gerichten entzogen und einem privaten Schiedsgericht zur Entscheidung zugeteilt. Die Entscheidung des Schiedsgerichts durch ihren Schiedsspruch hat zwischen den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils. Österreich ist einer der bedeutenden Schiedsplätze der Welt. Dies ist in der Neutralität, Geografie und Integrität des Landes sowie der hohen Dichte an angesehenen Experten begründet.

 

Vorteile eines Schiedsverfahren

Die wichtigsten Vorteile des Schiedsverfahrens  sind insbesondere die Auswahl der Schiedsrichter durch die Parteien, die Schnelligkeit des Verfahrens und somit zumeist auch der kostengünstigere Abschluss eines Verfahrens. Ein sehr geschätzter Aspekt der Schiedsparteien ist die besondere Vertraulichkeit des nicht öffentlichen Verfahrens.

 

Schiedsgerichtliche Tätigkeiten in der Bau- und Immobilienwirtschaft

Die hohe Sachkunde, das ausgezeichnete rechtliche Verständnis eines Zivilprozesses und insbesondere die langjährige, gerichtliche Erfahrung sind die wesentlichen Merkmale, die einen technischen Sachverständigen im Schiedsverfahren auszeichnen.

Der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige Dipl.-Ing. Roland POPP fungiert regelmäßig in Schiedsverfahren der Bau- und Immobilienwirtschaft als sachkundiger Schiedsrichter.

 

Schiedsgutachterverträge und Schiedsgutachten

In Streitsachen erstellt der gerichtlich zertifizierte Sachverständige Dipl.-Ing. Roland POPP als Gutachter gemäß den von Streitparteien abgeschlossenen Schiedsgutachterverträgen facheinschlägige Schiedsgutachten im Bereich des Bau- und Immobilienwesens.

Das Ergebnis eines Schiedsgutachtens ist grundsätzlich für die Parteien und das Gericht materiell-rechtlich bindend. Referenzen können aufgrund der nicht öffentlichen Verfahren und der hohen Vertraulichkeit der Verfahrensinhalte nicht genannt werden.