Anmeldung ist geschlossen
Die Plausibilisierung von Gutachten

Die Plausibilisierung von Gutachten

Die Plausibilisierung bzw. Überprüfung eines Gutachtens eines Sachverständigen stellt eine komplexe, schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe dar. Um die Qualität und den Inhalt eines Gutachtens beurteilen zu können, ist die Kenntnis der wesentlichen gesetzlichen Grundlagen und nationalen bzw. internationalen Bewertungsstandards erforderlich.

Steht bei der gutachterlichen Tätigkeit in der Regel die Ermittlung eines Immobilienwertes (Verkehrswert, Beleihungswert, Teilwert etc.) im Vordergrund, so beschäftigt sich die Plausibilisierung von Gutachten mit der Untersuchung des Inhalts eines vorliegenden Gutachtens (Annahmen, Methoden, Vorgangsweisen etc.). Bei einer Plausibilisierung steht daher die Stellungnahme zum vorliegenden Gutachten im Vordergrund, in der die formale, inhaltliche und methodische Angemessenheit eines Gutachtens, und dessen nachvollziehbare und verständliche („plausible“) Gesamtgestaltung beurteilt wird. Eine Neubewertung ist grundsätzlich nicht Gegenstand einer Plausibilisierung von Gutachten. Sie kann jedoch in diesem Zusammenhang zusätzlich beauftragt werden bzw. zur Beantwortung allfälliger Fragestellungen hinsichtlich des zu prüfenden Gutachtens erforderlich sein. Die Überprüfungsziele einer Plausibilisierung können daher im Detail je nach Anlassfall und je nach Beauftragung variieren.

In diesem Seminar erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die wesentlichen Schritte bzw. Ziele einer Plausibilisierung und Empfehlungen zur Herangehensweise in der Praxis. Anhand von Praxisbeispielen werden die inhaltlichen und qualitativen Anforderungen an Gutachten erarbeitet und häufige Fehler bei der Gutachtenserstattung aufgezeigt.

Die Anforderungen an die Qualität von Gutachten von Sachverständigen und den darin enthaltenen Wertermittlungen haben in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Auf nationaler Ebene legt die ÖNORM B 1802-1 (Liegenschaftsbewertung Teil 1) allgemeine Anforderungen und Qualitätsstandards für Gutachten fest. Für die Beurteilung, ob ein Gutachten dem „Stand der Technik“ entspricht, werden üblicherweise auch die diesbezüglichen Standardisierungen, wie etwa die ÖNORM B 1802-1 herangezogen. Daher wird auch in diesem Seminar Bezug genommen auf die Qualitätsanforderungen der ÖNORM B 1802-1 idgF.

In der Praxis ist der Qualitätsstandard von Gutachten allerdings oft sehr unterschiedlich. In vielen Fällen stehen für Auftraggeber von Gutachten der Preis und die Geschwindigkeit der Gutachtenserstellung im Vordergrund. Dieser Preisdruck birgt die Gefahr, dass die Qualität von Gutachten leidet und gleichzeitig die Haftung des Sachverständigen für sein Gutachten vollumfänglich aufrecht bleibt.

Das Seminar bietet eine Hilfestellung zur strukturierten Vorgangsweise bei der Überprüfung von externen Gutachten. Auch zur internen Qualitätskontrolle und eigenen Fehlervermeidung kann die Kenntnis der wesentlichen Qualitätsmerkmale von Gutachten und eine allgemeine Sensibilisierung auf häufige Fehler bei der Gutachtenserstattung hilfreich sein.

Vortragende:

Architekt Dipl-Ing Roland POPP
Vizepräsident des Hauptverbands der Gerichtssachverständigen, Landesverband Wien, NÖ und Bgld.
Gerichtssachverständiger für Bauwesen und Immobilien

Architektin Dipl-Ing Julia NEURUHRER
Sachverständige für Bauwesen und Immobilien im Gerichtssachverständigenbüro POPP

Weitere Information

Anmeldung - Zur Anmeldung

Veranstalter - Sprengnetter Austria Akademie

 

Datum und Uhrzeit

23.03.2022, 09:00 - 12:00
 

Ort

Online-Veranstaltung

Veranstaltung teilen