Wirtschaftliche Abbruchreife von Gebäuden
Die neue Gesetzeslage hat in Wien den Abbruch von Gebäuden, die vor 1945 errichtet wurden, reglementiert. Dadurch sind Sachverständigengutachten zur Beurteilung, ob solche Gebäude im Einzelfall wirtschaftlich abbruchreif sind, in den Mittelpunkt gerückt.
Das Seminar richtet sich an Sachverständige für das Bau- und Immobilienwesen, die Kenntnisse über die Erstellung von Gutachten zur Ermittlung der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit der Aufwendungen zur Instandsetzung von Gebäuden iSd § 60 (1) lit d Bauordnung für Wien (umgangssprachlich: „Gutachten zur wirtschaftlichen Abbruchreife“), erlangen möchten.
In diesem Seminar wird ein fundierter Überblick über die Grundlagen, Bewertungsvoraussetzungen und Anforderungen an ein Gutachten zur wirtschaftlichen Abbruchreife vermittelt und die Methodik
zur Ermittlung der wirtschaftlichen Abbruchreife von Gebäuden im Sinne des Leitfadens der Stadt Wien, MA 25, erläutert.
Des Weiteren werden alternative Bewertungsmethoden zur Ermittlung der wirtschaftlichen Abbruchreife im Sinne der einschlägigen Judikatur präsentiert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind eingeladen, sich aktiv an der anschließenden Diskussion zu beteiligen.
Vortragende:
Architekt Dipl-Ing Roland POPP
Vizepräsident des Hauptverbands der Gerichtssachverständigen, Landesverband Wien, NÖ und Bgld.
Gerichtssachverständiger für Bauwesen und Immobilien
Architektin Dipl-Ing Julia NEURUHRER
Sachverständige für Bauwesen und Immobilien im Gerichts-sachverständigenbüro POPP
Weitere Information
Anmeldung - https://wien.gerichts-sv.at/veranstaltungen/veranstaltung/detail/wirtschaftliche-abbruchreife-von-gebaeuden-3/
Veranstalter - Hauptverband der Gerichtssachverständigen, Landesverband Wien, Niederösterreich und Burgenland
Programm -